Das Kindeswohl ist der zentrale Maßstab bei allen gerichtlichen Entscheidungen im Familienrecht. Diese Kindeswohlprinzip ist in § 1697a BGB explizit geregelt. Das Kindeswohl überlagert Elterninteressen und wird z.B. bei Umgang, Sorgerecht oder Verbleib besonders geprüft und gewichtet.