Ja – wenn eine enge Bindung besteht und die leiblichen Eltern der Adoption zustimmen. In besonderen Ausnahmefällen kann die Zustimmung der Eltern ersetzt werden. Zudem ist eine Adoption auch nach dem Erreichen der Volljährigkeit des Pflegekindes ohne die Zustimmung der leiblichen Eltern möglich. Ich berate Sie zu den Voraussetzungen und begleite Sie rechtlich durch den Adoptionsprozess.