In erster Linie haben Eltern und Kinder ein gesetzlich verankertes Umgangsrecht. Doch auch Großeltern, Stiefeltern oder Geschwister können unter bestimmten Voraussetzungen ein Umgangsrecht durchsetzen, wenn dies dem Kindeswohl dient.
In erster Linie haben Eltern und Kinder ein gesetzlich verankertes Umgangsrecht. Doch auch Großeltern, Stiefeltern oder Geschwister können unter bestimmten Voraussetzungen ein Umgangsrecht durchsetzen, wenn dies dem Kindeswohl dient.
© 2025 · Regina Scherf · Fachanwältin für Familienrecht · Rechtsanwältin für Kindschaftsrecht & Pflegekinder · Köln