Wer in der Ehewohnung bleiben darf, hängt u.a. von Besitzverhältnissen, dem Kindeswohl oder Schutzbedürfnissen ab. Bei Streit kann das Familiengericht entscheiden. Ich helfe Ihnen, Ihre Interessen zu sichern – ggf. auch mithilfe des Gewaltschutzgesetzes.