Rechtsanwalt Kindschaftsrecht

Rechtsanwältin für Kindschaftsrecht – bundesweit Denn das Wohl des Kindes zählt

Als Fachanwältin für Familienrecht mit Schwerpunkt Kindschaftsrecht berate und vertrete ich Eltern, Pflegeeltern und Angehörige – mit rechtlicher Klarheit, einer empathischen Haltung und einer konsequenten Ausrichtung auf das Kindeswohl.

Was regelt das Kindschaftsrecht?

Unter dem Begriff Kindschaftsrecht werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Regelungen zusammengefasst, die das Kind und die Beziehungen zu seiner Familie und Pflegefamilie betreffen, wie z.B. das Umgangsrecht, das Sorgerecht oder die Verbleibensanordnung, mit der der Verbleib eines Pflegekindes in seiner Pflegefamilie gesichert werden kann.

Für das Gerichtsverfahren ist vor allem das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) von Bedeutung. Daneben gibt es zahlreiche ergänzende Vorschriften. Das Aufgabenfeld des Jugendamtes und insbesondere seine Unterstützungsangebote für Eltern und Kinder sind im Achten Buch des Sozialgesetzbuches – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) geregelt.

Im Kindschaftsrecht gilt das so genannte Kindeswohlprinzip (§ 1697a BGB), das heißt alle gerichtlichen Entscheidungen sind am Wohl des Kindes zu orientieren. Das Kindeswohl steht also im Mittelpunkt des Kindschaftsrechts.

Ich berate und vertrete Sie in allen Bereichen des Kindschaftrechts, sowohl außergerichtlich, z.B. gegenüber dem Jugendamt oder dem anderen Elternteil, als auch im familiengerichtlichen Verfahren.

Wenn Eltern sich Sorgen machen: Häufige Anliegen im Kindschaftsrecht

In meiner täglichen Arbeit begegnen mir immer wieder ähnliche Anliegen – vom Sorgerechtsstreit bis zur gerichtlichen Umgangsanordnung. Hier ein Überblick über typische Fragestellungen im Kindschaftsrecht:

  • Beantragung oder Verteidigung des Sorgerechts

  • Regelung der elterlichen Sorge nach Trennung
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Übertragung einer Entscheidungsbefugnis, wenn sich die sorgeberechtigten Eltern in einer Sorgerechtsfrage (z.B. Schulwahl) nicht einigen können
  • Inobhutnahme durch das Jugendamt
  • Vaterschaftsanerkennung oder -anfechtung

  • Umgangsregelung mit Großeltern, Geschwistern oder anderen Bezugspersonen des Kindes

Sicherheit in einer sensiblen Lebenslage

Rechtliche Fragen rund um Kinder sind oft mit Unsicherheit und Sorge verbunden.

Als Fachanwältin für Familienrecht mit Schwerpunkt Kindschaftsrecht unterstütze ich Sie in genau diesen Momenten

Mein Ziel ist es, Ihnen in oft emotional belastenden und rechtlich komplexen Situationen verlässlich zur Seite zu stehen, Ihre rechtlichen Interessen fundiert zu vertreten und tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Was Sie von meiner Beratung im Kindschaftsrecht erwarten dürfen

Wenn Sie rechtliche Unterstützung im Kindschaftsrecht suchen, dürfen Sie in meiner Kanzlei mit folgendem rechnen:

  • Klare Orientierung im rechtlichen Dschungel

  • Persönliche Erreichbarkeit & direkte Kommunikation

  • Fachlich fundierte Einschätzung Ihrer Lage

  • Strukturierte Vertretung vor Familiengerichten

  • Erfahrung mit Jugendämtern & Behörden

  • Einfühlungsvermögen ohne Weichspüler

FAQs zum Kindschaftsrecht Fragen & Antworten

Das Sorgerecht umfasst die gesamte elterliche Verantwortung – z.B. Gesundheit, Schule, Finanzen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich davon. Wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne hat, darf bestimmen, wo das Kind lebt. Es kann auch isoliert auf einen Elternteil übertragen werden, etwa bei Trennung oder Scheidung.

Das Verfahren wird vor dem Familiengericht geführt. Das Gericht prüft die familiäre Situation, hört das Kind ggf. persönlich an und holt eine Stellungnahme des Jugendamtes ein. Ich bereite Sie strukturiert auf das Verfahren vor und vertrete Ihre Interessen mit rechtlicher Klarheit.

Die Beantragung der Übertragung der Alleinsorge ist für getrenntlebende Eltern beim Familiengericht möglich. Der Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn der andere Elternteil zustimmt oder wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht (§ 1671 BGB), z.B. bei einer fehlenden Kommunikationsbasis der Eltern oder missbräuchlicher Ausübung des Sorgerechts durch einen Elternteil (Kindeswohlgefährdung). Ich begleite Sie durch das Verfahren und unterstütze Sie dabei, Ihre Interessen rechtlich fundiert und überzeugend darzulegen.

Nur wenn das Kindeswohl akut gefährdet ist – etwa durch Vernachlässigung, Gewalt oder schwere Konflikte, kann das Familiengericht die elterliche Sorge entziehen. Das Gericht prüft sorgfältig, bezieht das Jugendamt und ggf. einen Verfahrensbeistand ein.

Wenn das Jugendamt den Verbleib des Kindes in Frage stellt, ist oft schnelles Handeln entscheidend. Ich prüfe die rechtliche Grundlage der Maßnahme, vertrete Ihre Eltern- oder Pflegeelternrechte im gerichtlichen Verfahren und unterstütze Sie dabei, tragfähige Lösungen im Sinne des Kindeswohls zu finden.

Pflegeeltern haben in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren ein Recht auf Beteiligung am Verfahren, wenn das Kind längere Zeit in ihrer Familie lebt. Sie dürfen dann an den Gerichtsverhandlungen und mündlichen Anhörungen teilnehmen, können eigene Anträge stellen und erhalten Akteneinsicht. Ich helfe Ihnen dabei, Ihr Recht als Pflegeeltern auf Beteiligung gegenüber dem Gericht durchzusetzen.

Adoptieren dürfen Ehepaare oder Einzelpersonen, wenn eine enge Bindung zum Kind besteht und das Kindeswohl nicht gefährdet wird. In der Regel ist hierbei die Zustimmung der leiblichen Eltern erforderlich. In Ausnahmefällen kann diese Zustimmung aber ersetzt werden.

Das Kindeswohl ist der zentrale Maßstab im Kindschaftsrecht. Das Kindeswohlprinzip ist in § 1697a BGB geregelt. Es besagt, dass das Wohl des Kindes der Maßstab aller gerichtlicher Entscheidungen im Kindschaftsrecht ist. Hierbei ist insbesondere die Entwicklung des Kindes, seine emotionale Sicherheit und Beziehungskontinuität zu beachten. Entscheidend ist die Einschätzung durch das Familiengericht unter Einbeziehung fachlicher Stellungnahmen.

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