Rechtsanwalt Jugendhilfe Köln

Rechtsanwältin für Jugendhilfe (SGB VIII) Rechte kennen, Ansprüche durchsetzen

Jugendhilfe betrifft Kinder, Jugendliche und Eltern oder Pflegeeltern – doch kaum jemand kennt seine Rechte. Als Fachanwältin für Familienrecht berate ich Sie bundesweit zu Hilfen zur Erziehung und weiteren Ansprüchen nach dem SGB VIII.

Was regelt das Sozialrecht nach SGB VIII?

Das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) regelt unter anderem staatliche Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien. Dazu gehören z.B. Hilfen zur Erziehung, wie die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie, die Sozialpädagogische Erziehungshilfe (SpFH), die Erziehungsberatung, die Hilfe für junge Volljährige oder die Eingliederungshilfe für Kinder oder Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung.

Zudem hat das Jugendamt unter bestimmten Voraussetzungen das Recht und die Pflicht, Kinder in Obhut zu nehmen und von ihren Eltern oder Pflegeeltern zu trennen.

Ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und begleite Sie zu Gesprächen mit dem Jugendamt.

Rechtliche Anliegen rund um die Jugendhilfe

In der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt kann es zu Verständigungsproblemen kommen. Ich berate Sie im Vorfeld, coache Sie im Hintergrund oder begleite Sie zu Hilfeplangesprächen und helfe Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.

Wenn das Jugendamt nicht hilft – oder zu viel eingreift

Das Jugendamt kann Hilfe sein – oder ein Konfliktherd. Ich unterstütze Sie, wenn Leistungen verweigert werden, die Beratung unvollständig bleibt oder Sie sich übergangen fühlen.

Auch wenn das Jugendamt zu stark in familiäre Entscheidungen eingreift oder gegen Ihren Willen Inobhutnahmen durchsetzt, berate ich Sie rechtlich versiert und engagiert. Denn Kinder und Eltern haben Rechte – und diese lassen sich durchsetzen.

Strukturiert, erfahren, zugewandt – meine Rechtsberatung im Überblick

Das Verhältnis von Jugendhilferecht und Familienrecht ist oft unübersichtlich und steht manchmal im Widerspruch zueinander. Ich unterstütze Sie mit einer klaren, gut strukturierten Beratung und Vertretung – zugeschnitten auf Ihre individuelle Situation.

  • Einschätzung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach dem SGB VIII
  • Vertretung in Hilfeplangesprächen gegenüber dem Vormund/ Ergänzungspfleger oder gegenüber dem Jugendamt

  • Beratung und Vertretung bei Schwierigkeiten rund um das Pflegeverhältniss

  • Rechtliche Klarheit und Standfestigkeit bei (drohender) Inobhutnahme eines Kindes

FAQs zum Jugendhilferecht Fragen & Antworten

Ja – wer ein Kind im Rahmen eines Pflegeverhältnisses nach § 33 SGB VIII aufnimmt, hat Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe hängt vom Alter des Kindes und den jeweiligen regionalen Besonderheiten ab. Ich unterstütze Sie, wenn es zu Unstimmigkeiten mit dem Jugendamt kommt.

Hilfen zur Erziehung sind Unterstützungsangebote des Staates für Familien, Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte. Sie sind in den §§ 27 ff. SGB VIII geregelt. Zuständig für die Beantragung ist das Jugendamt.

Zu den Hilfen zählen u. a. die Erziehungsberatung, die Sozialpädagogische Familienhilfe, der Erziehungsbeistand, die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie oder einer Heimeinrichtung oder die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.

Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung, der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und dem Dialog mit dem Jugendamt.

Ja, bis zum 21. Lebensjahr – in Einzelfällen auch darüber hinaus – besteht Anspruch auf Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII, wenn die Lebenssituation und die Persönlichkeit es erfordert. Ich helfe bei der Antragstellung und unterstütze Sie, wenn es Problemen bei der Durchsetzung gegenüber dem Jugendamt gibt.

Fühlen Sie sich übergangen, nicht gehört oder unter Druck gesetzt, prüfen wir gemeinsam Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Ob außergerichtlich oder im familiengerichtlichen Verfahren – ich stehe an Ihrer Seite.

Go to Top