
Rechtsanwältin für Umgangsrecht – bundesweit Umgang klar geregelt im Sinne des Kindes
Umgangsrecht – ein Recht von Eltern und Kindern. Als Fachanwältin für Familienrecht begleite ich Sie bundesweit bei Konflikten, rechtlichem Klärungsbedarf oder der Durchsetzung Ihrer Rechte – immer mit Blick auf das Kindeswohl.
Was regelt das Umgangsrecht?
Das Umgangsrecht sichert dem Kind – unabhängig von sorgerechtlichen Regelungen – den Kontakt zu beiden Elternteilen. Es ist in § 1684 BGB gesetzlich geregelt.
Auch Großeltern, Geschwister oder andere enge Bezugspersonen (z.B. ehemalige Pflegeeltern) können unter bestimmten Voraussetzungen ein Umgangsrecht haben, wenn dies dem Kindeswohl dient.
Kommt es beim Umgang zu Schwierigkeiten, Konflikten oder zur Umgangsverweigerung, trifft das Familiengericht auf Antrag eine Entscheidung, die sich nach der Vorstellung des Gesetzgebers am Kindeswohl zu orientieren hat.
Ich unterstütze Sie dabei, tragfähige Lösungen zu finden und konsequent durchzusetzen.
Rechtliche Begleitung im Umgangsverfahren
Als spezialisierte Fachanwältin für Familienrecht begleite ich Sie bei allen Fragen rund um das Kindschaftsrecht und insbesondere bei diesen Anliegen:
Konflikte im Umgang konstruktiv lösen
Umgangsregelungen sind selten rein juristisch. Sie berühren familiäre Bindungen, Ängste und oft alte Verletzungen. Als Fachanwältin für Familienrecht vertrete ich Ihre Interessen mit Klarheit und Einfühlungsvermögen – außergerichtlich und vor Gericht.
Ziel meiner Arbeit ist nicht allein die rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen, sondern vor allem die Entwicklung einer Lösung, die praktikabel und langfristig tragfähig ist. Dabei steht für mich besonders das Wohl des Kindes im Mittelpunkt.
Was Sie von meiner Beratung erwarten dürfen
Mehr über meine Arbeitsweise finden Sie im Profil meiner Kanzlei.