Rechtsanwalt Scheidungsrecht Köln

Rechtsanwältin für Ehe- & Scheidungsrecht in Köln Trennung & Scheidung – rechtlich fundiert begleitet

Eine Trennung verändert vieles. Als Fachanwältin für Familienrecht begleite ich Sie durch rechtlich komplexe Entscheidungen – bei Scheidung, Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht und dem, was emotional mitschwingt.

Was auf Sie zukommt – rechtlich, familiär und persönlich

Eine Scheidung ist kein einfacher Schritt – sie betrifft nicht nur das rechtliche Gefüge, sondern oft auch die gesamte Lebenssituation. Neben Fragen zu Vermögen, Unterhalt oder Versorgungsausgleich geht es häufig auch um familiäre Verantwortung, die Wohnsituation und kindbezogene Regelungen.

Ich unterstütze Sie dabei, diese Phase strukturiert anzugehen – mit einem klaren Blick auf Ihre juristischen Möglichkeiten und einer sensiblen Einschätzung Ihrer persönlichen Lage. Ob einvernehmliche Einigung oder streitige Auseinandersetzung: Gemeinsam finden wir den Weg, der zu Ihrer Situation passt.

Zentrale Themen im Scheidungsverfahren

Ob außergerichtliche Einigung oder streitiges Verfahren – diese Themen stehen im Mittelpunkt meiner Arbeit im Familien- und Scheidungsrecht:

  • Trennung und Scheidung rechtlich korrekt vorbereiten

  • Unterhalt – für Ehepartner, Kinder und ggf. Elternteile

  • Zugewinnausgleich & Vermögensaufteilung

  • Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenansprüche)

  • Ehewohnung & Aufteilung des Hausrats

  • Sorgerecht und Kindeswohl bei gemeinsamen Kindern
  • Einbindung familienrechtlicher Pflegeverhältnisse, falls vorhanden

Einvernehmliche oder streitige Scheidung?

Nicht jede Trennung verläuft gleich – und nicht jede Entscheidung muss vor Gericht ausgefochten werden. Bei vielen Paaren ist eine einvernehmliche Scheidung möglich: Beide Seiten stimmen der Trennung zu, die Folgen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung oder das Kind betreffende Regelungen wurden bereits abgestimmt. In solchen Fällen unterstütze ich Sie dabei, diesen Weg rechtlich korrekt, effizient und kostenschonend zu gestalten.

Gerade dann, wenn Gespräche nicht mehr möglich sind oder Spannungen die Kommunikation erschweren, ist eine rechtliche Unterstützung wichtig. Bei einer streitigen Scheidung geht es darum, Ihre Interessen klar zu formulieren – etwa, wenn es um einkommensabhängigen Unterhalt, Rentenansprüche oder die Wohnsituation geht. Auch in hochbelasteten Konstellationen – z. B. mit Vorwürfen, Gewalt oder schwieriger Elternkommunikation – vertrete ich Sie konsequent und mit rechtlichem Rückhalt.

Welcher Weg für Sie passt, finden wir gemeinsam heraus – auf der Basis Ihrer persönlichen Situation und im Hinblick auf das, was Sie langfristig brauchen.

Was Sie von mir als Scheidungsanwältin erwarten dürfen

In einer Zeit, die viele Fragen aufwirft, ist es wichtig, rechtlich Halt zu finden. Als Scheidungsanwältin unterstütze ich Sie in dieser Übergangsphase und bin an Ihrer Seite.

Mehr zu meiner Arbeitsweise finden Sie im Kanzleiprofil.

FAQs zum Eherecht & Scheidungsrecht Fragen & Antworten

Trennung bedeutet: Die Lebensgemeinschaft wurde beendet – wirtschaftlich und räumlich. Eine Scheidung setzt in der Regel ein Trennungsjahr voraus und wird auf Antrag gerichtlich ausgesprochen. Ich begleite Sie in beiden Phasen.

In der Regel ist eine Scheidung erst nach Ablauf des Trennungsjahres möglich (§ 1566 BGB). Während dieser Zeit müssen die Ehepartner getrennt leben – dies ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich. Ich unterstütze Sie dabei, den Beginn und Ablauf des Trennungsjahres rechtlich sauber zu dokumentieren.

Die Scheidungskosten hängen vom Verfahrenswert ab – also vom Einkommen und Vermögen. Ich erläutere Ihnen transparent, welche Kosten entstehen und wie man diese ggf. reduzieren kann.

Trennungsunterhalt steht dem wirtschaftlich schwächeren Ehepartner bis zur rechtskräftigen Scheidung zu. Danach kann nachehelicher Unterhalt beansprucht werden – etwa bei Betreuung kleiner Kinder oder Krankheit. Ich prüfe Ihre Ansprüche und berate im Sinne einer fairen Regelung.

Wenn kein Ehevertrag besteht, gilt meist der Zugewinnausgleich. Dabei wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen hälftig geteilt. Ich begleite Sie bei der Vermögensaufstellung, Bewertung und ggf. streitigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wer in der Ehewohnung bleiben darf, hängt u.a. von Besitzverhältnissen, dem Kindeswohl oder Schutzbedürfnissen ab. Bei Streit kann das Familiengericht entscheiden. Ich helfe Ihnen, Ihre Interessen zu sichern – ggf. auch mithilfe des Gewaltschutzgesetzes.

Der Versorgungsausgleich teilt Rentenansprüche, die während der Ehe entstanden sind – z. B. die gesetzliche Rente, Beamtenversorgung oder Betriebsrenten. Ich erläutere Ihnen, wie der Versorgungsausgleich automatisch oder vertraglich geregelt wird und was im Einzelfall sinnvoll ist.

Auch nach der Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht meist bestehen. Bei Konflikten prüft das Gericht, welche Regelung dem Kindeswohl am besten entspricht. Ich unterstütze Sie bei allen Entscheidungen zu Aufenthalt, Umgang und Sorge – mit Ruhe und rechtlicher Klarheit.

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