Ja. Auch Pflegekinder haben Anspruch auf Schutz und Gehör. Gewalt in Pflegeverhältnissen kann familiengerichtlich und strafrechtlich verfolgt werden. Ich begleite Sie in beiden Verfahren.
Ja. Auch Pflegekinder haben Anspruch auf Schutz und Gehör. Gewalt in Pflegeverhältnissen kann familiengerichtlich und strafrechtlich verfolgt werden. Ich begleite Sie in beiden Verfahren.
© 2025 · Regina Scherf · Fachanwältin für Familienrecht · Rechtsanwältin für Kindschaftsrecht & Pflegekinder · Köln