Ja – wer ein Kind im Rahmen eines Pflegeverhältnisses nach § 33 SGB VIII aufnimmt, hat Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe hängt vom Alter des Kindes und den jeweiligen regionalen Besonderheiten ab. Ich unterstütze Sie, wenn es zu Unstimmigkeiten mit dem Jugendamt kommt.