Ja – Großeltern, Geschwister oder andere Bezugspersonen können ein Umgangsrecht beantragen, wenn eine gewachsene Bindung besteht und der Kontakt dem Kindeswohl dient. In solchen Fällen prüft das Familiengericht sorgfältig den Einzelfall.
Ja – Großeltern, Geschwister oder andere Bezugspersonen können ein Umgangsrecht beantragen, wenn eine gewachsene Bindung besteht und der Kontakt dem Kindeswohl dient. In solchen Fällen prüft das Familiengericht sorgfältig den Einzelfall.
© 2025 · Regina Scherf · Fachanwältin für Familienrecht · Rechtsanwältin für Kindschaftsrecht & Pflegekinder · Köln