Ja. Neben Alltagsentscheidungen können Pflegeeltern ein erweitertes Entscheidungsrecht haben, wenn es ihnen durch eine entsprechende Vollmacht des Sorgeberechtigten übertragen wird, etwa bei medizinischen Eingriffen oder schulischen Fragen. Zudem können Pflegeeltern in geeigneten Fällen durch das Familiengericht das Sorgerecht für ihr Pflegekind übertragen bekommen. Ich unterstütze Sie bei der Beantragung.