Ja. Pflegekinder sind – anders als leibliche Kinder – nicht automatisch erbberechtigt. Mit einem Testament können Sie gezielt vorsorgen – ob als Einzelperson oder gemeinsam mit dem Partner. Ich berate Sie zur rechtssicheren Gestaltung.
Ja. Pflegekinder sind – anders als leibliche Kinder – nicht automatisch erbberechtigt. Mit einem Testament können Sie gezielt vorsorgen – ob als Einzelperson oder gemeinsam mit dem Partner. Ich berate Sie zur rechtssicheren Gestaltung.
© 2025 · Regina Scherf · Fachanwältin für Familienrecht · Rechtsanwältin für Kindschaftsrecht & Pflegekinder · Köln