In der Regel ist eine Scheidung erst nach Ablauf des Trennungsjahres möglich (§ 1566 BGB). Während dieser Zeit müssen die Ehepartner getrennt leben – dies ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich. Ich unterstütze Sie dabei, den Beginn und Ablauf des Trennungsjahres rechtlich sauber zu dokumentieren.