Mit einer Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz kann das Familiengericht dem Täter u.a. Kontakt- oder Näherungsverbote und Wohnungsverweisungen auferlegen.
Mit einer Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz kann das Familiengericht dem Täter u.a. Kontakt- oder Näherungsverbote und Wohnungsverweisungen auferlegen.
© 2025 · Regina Scherf · Fachanwältin für Familienrecht · Rechtsanwältin für Kindschaftsrecht & Pflegekinder · Köln