Hilfen zur Erziehung sind Unterstützungsangebote des Staates für Familien, Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte. Sie sind in den §§ 27 ff. SGB VIII geregelt. Zuständig für die Beantragung ist das Jugendamt.
Zu den Hilfen zählen u. a. die Erziehungsberatung, die Sozialpädagogische Familienhilfe, der Erziehungsbeistand, die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie oder einer Heimeinrichtung oder die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.
Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung, der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und dem Dialog mit dem Jugendamt.