Zentral ist immer das Kindeswohl. Das Familiengericht prüft die familiäre Situation, hört das Kind ggf. an und bezieht das Jugendamt sowie einen Verfahrensbeistand als „Anwalt des Kindes“ ein.
Zentral ist immer das Kindeswohl. Das Familiengericht prüft die familiäre Situation, hört das Kind ggf. an und bezieht das Jugendamt sowie einen Verfahrensbeistand als „Anwalt des Kindes“ ein.
© 2025 · Regina Scherf · Fachanwältin für Familienrecht · Rechtsanwältin für Kindschaftsrecht & Pflegekinder · Köln