Sie dürfen gemäß § 1688 BGB Entscheidungen des täglichen Lebens treffen (z. B. über die Kleidung, Ernährung und die Freizeitgestaltung Ihres Pflegekindes entscheiden). Bei gewichtigeren Themen wie Operationen oder Schulwahl sind die Personensorgeberechtigten gefragt – meist der Vormund, Ergänzungspfleger oder die leiblichen Eltern.