Pflegeeltern haben in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren ein Recht auf Beteiligung am Verfahren, wenn das Kind längere Zeit in ihrer Familie lebt. Sie dürfen dann an den Gerichtsverhandlungen und mündlichen Anhörungen teilnehmen, können eigene Anträge stellen und erhalten Akteneinsicht. Ich helfe Ihnen dabei, Ihr Recht als Pflegeeltern auf Beteiligung gegenüber dem Gericht durchzusetzen.