Die Beantragung der Übertragung der Alleinsorge ist für getrenntlebende Eltern beim Familiengericht möglich. Der Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn der andere Elternteil zustimmt oder wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht (§ 1671 BGB), z.B. bei einer fehlenden Kommunikationsbasis der Eltern oder missbräuchlicher Ausübung des Sorgerechts durch einen Elternteil (Kindeswohlgefährdung). Ich begleite Sie durch das Verfahren und unterstütze Sie dabei, Ihre Interessen rechtlich fundiert und überzeugend darzulegen.