Wenn kein Ehevertrag besteht, gilt meist der Zugewinnausgleich. Dabei wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen hälftig geteilt. Ich begleite Sie bei der Vermögensaufstellung, Bewertung und ggf. streitigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wenn kein Ehevertrag besteht, gilt meist der Zugewinnausgleich. Dabei wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen hälftig geteilt. Ich begleite Sie bei der Vermögensaufstellung, Bewertung und ggf. streitigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
© 2025 · Regina Scherf · Fachanwältin für Familienrecht · Rechtsanwältin für Kindschaftsrecht & Pflegekinder · Köln