Nach einer Trennung oder Scheidung gilt grundsätzlich das Recht des Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen. Die konkrete Umgangsregelung kann – mit oder ohne Unterstützung des Jugendamtes – einvernehmlich getroffen oder gerichtlich festgelegt werden. Ich unterstütze Sie dabei, tragfähige und praktikable Umgangsvereinbarungen zu erwirken, die dem Wohl des Kindes entsprechen.