Rechtsanwalt Opferrechte Gewaltschutz Köln

Rechtsanwalt für Opferrechte & Gewaltschutz aus Köln Klarheit & Schutz nach Gewalterfahrung

Gewalt verletzt. Umso wichtiger ist rechtlicher Schutz. Ich unterstütze Sie bundesweit – mit Schutzanträgen, Nebenklagevertretung und klarer Rechtsberatung, wenn Andere Grenzen überschreiten.

Wenn das Erlebte rechtliche Konsequenzen braucht

Wer Opfer von häuslicher Gewalt, sexualisierter Übergriffe, Stalking oder körperlicher Attacken wird, steht oft unter Schock. Gleichzeitig müssen Entscheidungen getroffen werden – schnell, rechtssicher und im eigenen Schutzinteresse.

Ich begleite Sie bei Anträgen nach dem Gewaltschutzgesetz, bei der Strafanzeige, als nebenklageberechtigte Vertretung und bei zivilrechtlichen Verfahren. Denn: Ihre Stimme zählt – auch vor Gericht.

Rechtliche Mittel im Opfer- und Gewaltschutz

Wenn andere Grenzen überschreiten, stehen Ihnen rechtliche Mittel zur Verfügung. Diese Möglichkeiten prüfe und nutze ich gemeinsam mit Ihnen:

  • Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz (z.B. Wohnungsverweis, Kontaktverbot)

  • Nebenklagevertretung im Strafverfahren

  • Beantragung von Schmerzensgeld & Entschädigungsleistungen

  • Kindschaftsrechtliche Fragen in Verbindung mit Gewalt (z.B. begleiteter Umgang, Umgangsausschluss und Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts)

Rechte sichtbar machen – und konsequent durchsetzen

Rechtlicher Schutz bedeutet auch emotionale Stabilisierung. Ich unterstütze Sie nicht nur juristisch, sondern auch menschlich – mit Erfahrung, Haltung und klarer Kommunikation.

Egal ob Sie bereits Anzeige erstattet haben, noch zögern oder gar nicht wissen, was möglich ist: Ich helfe Ihnen, Ihre Rechte zu verstehen – und zu nutzen.

Was Sie von meiner Rechtsberatung erwarten können

Jede Betroffenheit ist anders. Was bleibt: Das Recht auf Sicherheit, Würde und eine klare Vertretung. Hier zeige ich, was Sie erwarten dürfen:

FAQs zu Opferrechten & Gewaltschutz Fragen & Antworten

Mit einer Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz kann das Familiengericht dem Täter u.a. Kontakt- oder Näherungsverbote und Wohnungsverweisungen auferlegen.

Als Nebenkläger:in sind Sie im Strafprozess aktiv beteiligt. Ich vertrete Sie im Verfahren, unterstütze bei der Beweissicherung und setze Ihre Opferrechte durch – etwa auf Schmerzensgeld oder Akteneinsicht.

Viele Betroffene zögern. Ich bespreche mit Ihnen in Ruhe, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen – auch ohne sofortige Anzeige. Vertraulichkeit und Schutz Ihrer Interessen stehen an erster Stelle.

Ja. Auch Pflegekinder haben Anspruch auf Schutz und Gehör. Gewalt in Pflegeverhältnissen kann familiengerichtlich und strafrechtlich verfolgt werden. Ich begleite Sie in beiden Verfahren.

Häusliche Gewalt kann familiengerichtliche Folgen haben. Das Sorgerecht kann entzogen oder eingeschränkt werden – wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Ich vertrete Sie in Kindschaftssachen mit Erfahrung und Haltung.

Ja – wiederholte psychische Gewalt kann zu Schutzanordnungen oder Einschränkungen im Sorgerecht führen. Ich kläre mit Ihnen, ob Ihre Situation juristisch relevant ist – vertraulich und einfühlsam.

Ja – viele Opfer von Gewalt melden sich erst spät. Je nach Art der Tat gelten unterschiedliche Verjährungsfristen – etwa für Körperverletzung, sexualisierte Gewalt oder Stalking. Ich prüfe mit Ihnen, was aktuell noch möglich ist – auch nach Jahren und ohne vorherige Anzeige.

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